Staatliche Hilfe auch für andere Heizarten

Staatliche Hilfe auch für andere Heizarten

14.12.2022

Staatliche Hilfe auch für andere HeizartenEine Härtefallregelung für nicht leitungsbezogene Brennstoffe wird von der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht – wie die ARD berichtet. Dabei soll es um eine finanzielle Entlastung für Verbraucher und Verbraucherinnen die Brennstoffe nutzen, die üblicherweise nicht aus Fernleitungen sondern mit dem Tankwagen kommen also Beispielsweise Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas.

Die Entlastung soll sich auf bis zu 2000 € pro Haushalt belaufen – anders als bei Erdgas, Fernwärme und Strom, wo die Entlastungen für die Kunden mehr oder weniger automatisch passieren, muss die Entlastung beim jeweiligen Bundesland beantragt werden. Wie die Auszahlung erfolgt liegt dabei in der Hand der Länder. Die Entlastung kann Rückwirkend zum 1. Januar 2022 beantragt werden.

Nachdem Strom- und Gaspreisbremse konkret wurden, wurde Kritik von Branchenverbänden wie dem Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) oder UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. laut. Dieser Kritik trägt der Bund nun Rechnung, die Entlastung kommt vor allem Verbrauchern im ländlichen Bereich zu Gute, wo eine leitungsgebundene Versorgung meist nicht möglich ist.

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